Bandscheibenvorfall
Ein Bandscheibenvorfall (Diskusprolaps, Bandscheibenprolaps) tritt am häufigsten bei
Menschen zwischen 30 und 50 Jahren auf. Dabei bricht der Gallertkern durch den Faserring.
Dadurch kann Druck auf das in der Wirbelsäule verlaufende Rückenmark mit seinen
Nervenbahnen entstehen. Dann spricht der Mediziner von einem Bandscheibenvorfall.
Bandscheibe
Jede der 23 Bandscheiben im menschlichen Körper fungiert wie ein Puffer zwischen den
Wirbelkörpern. Sie dienen sozusagen als Abstandshalter und dämpfen Stöße ab. Zu diesem
Zweck ist die Bandscheibe mit einem Gallertkern (Nucleus pulposus) ausgestattet, der von
einem harten Faserring (Anulus fibrosus) umgeben ist. Während der Gallertkern über
dämpfende Eigenschaften verfügt, besteht die Aufgabe des Faserrings darin, die Bandscheibe
in ihrer Position zu stabilisieren.
Homeoffice
Wenn Sie gelegentlich oder ständig in Ihren privaten Räumlichkeiten arbeiten, spricht man
von Homeoffice. Auch hier empfiehlt Ihnen Corpuslinea eine ergonomische
Arbeitsplatzausstattung. Wir beraten Sie gerne.
Kostenübernahme
Empfohlene Vorgehensweise für die Beantragung der
Kostenübernahme eines orthopädischen Bürostuhles und
Sitz-Steh-Tisches.
Wer kann alles einen Antrag stellen?
Jeder kann einen Antrag stellen, der im sitzen Arbeitet und seine Teilhabe am
Arbeitsleben sicher stellen
möchte.
Somit wird ein orthopädischer Bürostuhl und/oder Sitz-Steh-Tisch notwendig,
damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt.
Einschränkungen und Behinderungen sollen gelindert und ausgeglichen werden.
Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Bürostuhl empfehlenswert:
Liste aus dem Text vom 07.09.2010 geschrieben vom IGR e.V.
Interessengemeinschaft der Rückenschullehrer.
Nach Bandscheibenoperationen
Beckenvenenthrombosen
Degenerative Bandscheibenerkrankungen ( Bandscheibenvorfall und
Bandscheibenvorwölbung)
Erkrankung aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
Facettensyndrom
Lumbalgien
Lumboischialgie
Lymphstau im Bein-Beckenbereich
Morbus Bechterew ( Einsteifung der Wirbelsäule)
Morbus Scheuermann
Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
Spondylarthrose
Spondylitis
Spondylolyse
Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
Flachrücken
Hohlkreuz
Rundrücken
Skoliose
Systemische Skletterkrankungen
Hinweis:
Das Attest sollte den Hinweis haben, dass ein entsprechendes Hilfsmittel
verordnet werden muss,
damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
Wichtig > orthopädischer Bürodrehstuhl <!
Wenn Sie schon einmal zur Kur waren, eine OP hatten oder anderweitig in ärztlicher
Behandlung
waren, prüfen Sie bei Ihrem Rententräger ob dieser bereits Unterlagen über Ihr
Krankheitsbild besitzt.
Dann ist oftmals kein Attest mehr erforderlich.
In allen Fällen geht das bewilligte Hilfsmittel in Ihr Eigentum über, d.h. bei einem
Arbeitsplatzwechsel
kann zum.Beispiel. der Stuhl mitgenommen werden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Die meisten sicherlich bei der BfA – Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(Angestellte, die über
15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und
Heilverfahren mit anschließender
Kur oder falls Rente ansteht). Den LVA’s – Landesversicherungsanstalt (Arbeiter, die
über 15
Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und
Heilverfahren mit anschließender
Kur oder falls Rente ansteht). Den Berufsgenossenschaften (nach Arbeits- oder
Wegeunfall)
der Knappschaftsversicherung Agentur für Arbeit (Arbeiter und Angestellte, die über
5 Jahre rentenversichert
sind; Behinderte mit 50% Grad der Behinderung oder 30% mit Gleichstellung und
arbeitslos)
Hauptfürsorgestelle (Beamte, Studenten oder sonstige Sonderfälle – Voraussetzung
50% Grad der
Behinderung oder 30% mit Gleichstellung) bei den Krankenkassen im Rahmen von
Präventionsleistungen
bei Rückenproblemen – Einzelfallentscheidungen.
Was ist für den Antrag notwendig?
Die medizinische Notwendigkeit und die Begründung durch den Arzt muss beigelegt
werden.
Der Orthopäde oder behandelnde Arzt attestiert, dass ein orthopädischer Bürostuhl
und/oder Sitz-Steh-
Tisch verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden
kann.
Der Einsatz des orthopädischen Bürostuhles und/oder Sitz-Steh-Tisches muss zur
beruflichen Rehabilitation
notwendig sein.
Bei dem Bürostuhl ist förderlich wenn der Arzt schreibt, dass der orthopädische
Bürostuhl eine nach
allen Seiten frei bewegliche Sitzfläche benötigt.
Es ist damit sehr wahrscheinlich, dass eine volle Bezuschussung erfolgt, Erstattet
werden Teilbeträge
bzw. die vollen Kosten.
Den Entlassungsbericht nach einer Rehamaßnahme, auch hier muss die
Notwendigkeit begründet sein.
Der Antrag einer Arbeitsplatzausstattung zur Rehabilitation mit Zusatzfragebogen
den Sie bei Ihrem
Rentenversicherungsträger BFA,LVA erhalten, bzw. einen Antrag des für Sie
zuständigen Kostenträgers
z.B. Arbeitsamt, Fürsorgestellen, Krankenkassen.
Ein Angebot über einen orthopädischen Bürostuhl und/oder Sitz-Steh-Tisches.
Dem muss eine ordentliche und gute Beratung durch den Fachhändler voraus
gehen.
Wer hilft bei der Antragstellung?
Die Reha-Berater der Rentenversicherungsträger DRV, LVA, die Reha-Sozialberater
der Reha-Kliniken
und Reha-Einrichtungen, Technische Berater und Reha-Berater der Agenturen für
Arbeit und der
Krankenkassen und der behandelnde Arzt, bzw. Betriebsarzt.
WICHTIG : Der Antrag muss vor der Anschaffung bei einem Kostenträger gestellt
sein, sonst erlischt
der Anspruch. Direkt nach der Antragstellung kann der Versicherte den Stuhl
beschaffen, der Kostenträger
übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung die Beschaffung, sobald positiv über
den Antrag
entschieden wurde. Wenn der Antrag direkt beim Reha-Berater des Kostenträgers
eingereicht wird,
kann dies den Zeitraum bis zur Entscheidung deutlich verkürzen. Nachdem Sie eine
Bescheinigung zur
Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls haben, wenden Sie sich an ein
qualifiziertes Fachgeschäft.
Der Stuhl ist gemäß den Vorschriften der DRV nach eingehender Sitzprobe in einem
Fachgeschäft
auszuwählen. Der Antrag wird mit dem Attest und dem Kostenvoranschlag des
Fachhändlers an
den Kostenträger geschickt. Die Bearbeitungszeit liegt in Regelfall bei 8 bis 10
Wochen, kann aber
auch bis zu mehreren Monaten betragen.
Die Anträge und Ausfüllanleitung für die Kostenübernahme der
Arbeitsplatzausstattung finden Sie auf
der Website des zuständigen Amtes im kostenfreien Download.